Voraussetzungen für die Zulassung zur Fischerprüfung für Teilnehmer im Präsenzunterricht in Rheinland-Pfalz:
- Erfolgreicher Besuch eines mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs inklusive eines Praxistages
- Zum Zeitpunkt der Prüfung muss der zu Prüfende mindestens 13 Jahre alt sein.
- Es dürfen keine Vorstrafen oder behördliche Auffälligkeiten in Bezug auf Tierquälerei oder Fischwilderei (Schwarzangeln) vorliegen
Ablauf der Fischerprüfung
- Die Fischerprüfungen in Rheinland-Pfalz finden an 4 jeweils festgelegten Terminen im Jahr statt
- Die Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor dem nächsten Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung eingegangen sein
- Für die Anmeldung ist in jedem Fall das Antragsformular (schriftlich oder elektronisch) bei der jeweiligen Behörde einzureichen
- Einige Behörden möchten zusätzlich den Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (inkl. Praxistag) sowie eine Kopie des Personalausweises sehen
- Informationen darüber, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, finden sich oftmals auf den Seiten der jeweiligen Kreisverwaltung, ebenso das Antragsformular zur Zulassung
- Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erhält der Beantragende von der Behörde ein Einladungsschreiben und wird üblicherweise gebeten, die Verwaltungsgebühr (29 €) zu begleichen
- Die meisten Prüfungen beginnen um 9 Uhr
- Je nach Behörde kann die Prüfung auch für den Nachmittag (14 Uhr) angesetzt werden (MYK, AW)
- Die Fischerprüfung in RLP ist eine rein schriftliche Prüfung
- Sie wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der aus mehreren ehrenamtlichen Mitgliedern und mindestens einer/m Angestellten der Kreiserwaltung besteht
- Für die Beantwortung der 50 Prüfungsfragen (10 aus je 5 Fachgebieten) stehen insgesamt 2 Stunden Zeit zur Verfügung
- Zu jeder Frage werden stets 3 Antwortmöglichkeiten angeboten, von denen aber nur eine korrekt ist
- Direkt bestanden hat, wer in jedem Fachgebiet mindestens 7 der 10 Fragen richtig beantwortet
- Sind in nur einem Fachgebiet weniger als 7 richtige Antworten gegeben worden, erfolgt eine mündliche Nachprüfung
- Liegt man in mehr als einem Fachgebiet unter der geforderten Anzahl richtiger Antworten, ist man leider durchgefallen
- Eine Wiederholung der Fischerprüfung ist beliebig oft möglich, jedoch erst wieder ab dem darauffolgenden Quartal
Die nächsten Prüfungstermine:
- Die Fischerprüfung kann landesweit einheitlich bis zu viermal im Jahr stattfinden; jeweils am ersten Freitag der Monate März, Juni, September und im Dezember
- Die nächsten Prüfungstermine sind jeweils freitags, am 01.12.2023, 01.03.2024, 07.06.2024, 06.09.2024 sowie 06.12.2024
- Es ist möglich, dass die zuständige Kreisverwaltung zum offiziellen Termin keine Prüfung anbietet
- Hier lohnt sich ein Blick auf die Webseite der heimischen Behörde
- In diesem Fall kann die Prüfung bei einer andern Kreisverwaltung abgelegt werden
- Bei der Anmeldung zur Fischerprüfung ist der Verband gerne behilflich, da er seit Jahren eng mit den Kreisverwaltungen in seinem Einzugsgebiet zusammenarbeitet
Sollten sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.