Voraussetzungen für die Zulassung zur Fischerprüfung für Teilnehmer im Präsenzunterricht in Rheinland-Pfalz:
- Erfolgreicher Besuch eines mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs auf die Fischerprüfung einschließlich eines Praxisnachweises (Praxistag)
- Zum Zeitpunkt der Prüfung muss der Prüfling mindestens 13 Jahre alt sein.
- Es dürfen keine Vorstrafen oder behördliche Auffälligkeiten in Bezug auf Tierquälerei oder Fischwilderei (Schwarzangeln) vorliegen
Termin der Prüfung:
- Die Fischerprüfung kann landesweit einheitlich bis zu viermal im Jahr stattfinden; jeweils am ersten Freitag der Monate März, Juni, September und im Dezember
- Die nächsten Prüfungstermine sind der 03.03.2023 und der 02.06.2023
- Es ist möglich, dass die für den Teilnehmer zuständige Kreisverwaltung am offiziellen Termin keine Prüfung ausrichtet und sie diese bei einer benachbarten Behörde ablegen müssen
- Für jeden Teilnehmer unserer Präsenzkurse ist ein Platz bei der nächsten Prüfung garantiert
- Die Anmeldung und Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung für die Fischerprüfung übernimmt der LFV, der seit Jahren eng mit den Kreisverwaltungen in seinem Einzugsgebiet zusammenarbeitet
Kosten des Lehrgangs:
- Nach der Buchung eines Vorbereitungskurses wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt. Darin enthalten sind die Gebühren für den Lehrgang (1) sowie die anfallenden Verwaltungsgebühren für die Fischerprüfung bei der Kreisverwaltung (2)
- Die Verwaltungsgebühren werden gesammelt vom LFV an die jeweilige Kreisverwaltung überwiesen
- Die Lehrgangsgebühr (1) beträgt 150 € für Erwachsene
- Die ermäßigte Lehrgangsgebühr beträgt 100 €
- Eine Ermäßgung erhalten Kinder und Jugendliche, Personen mit einem nachgewiesenen Schwerbehinderungsgrad über 50% sowie Personen, die Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz beziehen (ALG II)
- Für die Lehrgangsgebühr erhält jeder Teilnehmer 5 Tage Unterricht, eine Sammelbox mit Lernunterlagen der Firma Heintges, die prüfungs-relevanten Gesetzestexte für Rheinland-Pfalz sowie den Katalog mit allen 750 Prüfungsfragen
- Die Verwaltungsgebühr (2) beträgt 29 €
- Von allen Teilnehmern von Präsenz- und Online-Lehrgängen muss ein Praxisnachweis z.B. in Form eines mehrstündigen Praxistages am Gewässer (3) erbracht werden
- Für die Teilnehmer an unseren Vorbereitungskursen beträgt diese Gebühr 30 €; sie wird vor Ort erhoben
Sollten sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.