Voraussetzungen für die Zulassung zur Fischerprüfung für Teilnehmer im Präsenzunterricht in Rheinland-Pfalz:

  • Erfolgreicher Besuch eines mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs inklusive eines Praxistages
  • Zum Zeitpunkt der Prüfung muss der zu Prüfende mindestens 13 Jahre alt sein.
  • Es dürfen keine Vorstrafen oder behördliche Auffälligkeiten in Bezug auf Tierquälerei oder Fischwilderei (Schwarzangeln) vorliegen

Ablauf der Fischerprüfung

  • Die Fischerprüfungen in Rheinland-Pfalz finden an 4 jeweils festgelegten Terminen im Jahr statt
  • Die Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor dem nächsten Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung eingegangen sein
  • Für die Anmeldung ist in jedem Fall das Antragsformular (schriftlich oder elektronisch) bei der jeweiligen Behörde einzureichen
  • Einige Behörden möchten zusätzlich den Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (inkl. Praxistag) sowie eine Kopie des Personalausweises sehen
  • Informationen darüber, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, finden sich oftmals auf den Seiten der jeweiligen Kreisverwaltung, ebenso das Antragsformular zur Zulassung
  • Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erhält der Beantragende von der Behörde ein Einladungsschreiben und wird üblicherweise gebeten, die Verwaltungsgebühr (29 €) zu begleichen
  • Die meisten Prüfungen beginnen um 9 Uhr
  • Je nach Behörde kann die Prüfung auch für den Nachmittag (14 Uhr) angesetzt werden (MYK, AW)
  • Die Fischerprüfung in RLP ist eine rein schriftliche Prüfung
  • Sie wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der aus mehreren ehrenamtlichen Mitgliedern und mindestens einer/m Angestellten der Kreiserwaltung besteht
  • Für die Beantwortung der 50 Prüfungsfragen (10 aus je 5 Fachgebieten) stehen insgesamt 2 Stunden Zeit zur Verfügung
  • Zu jeder Frage werden stets 3 Antwortmöglichkeiten angeboten, von denen aber nur eine korrekt ist
  • Direkt bestanden hat, wer in jedem Fachgebiet mindestens 7 der 10 Fragen richtig beantwortet
  • Sind in nur einem Fachgebiet weniger als 7 richtige Antworten gegeben worden, erfolgt eine mündliche Nachprüfung
  • Liegt man in mehr als einem Fachgebiet unter der geforderten Anzahl richtiger Antworten, ist man leider durchgefallen
  • Eine Wiederholung der Fischerprüfung ist beliebig oft möglich, jedoch erst wieder ab dem darauffolgenden Quartal

Die nächsten Prüfungstermine:

  • Die Fischerprüfung kann landesweit einheitlich bis zu viermal im Jahr stattfinden; jeweils am ersten Freitag der Monate März, Juni, September und im Dezember
  • Die nächsten Prüfungstermine sind jeweils freitags, am 01.03.2024, 07.06.2024, 06.09.2024 sowie 06.12.2024
  • Es ist möglich, dass die zuständige Kreisverwaltung zum offiziellen Termin keine Prüfung anbietet
  • Hier lohnt sich ein Blick auf die Webseite der heimischen Behörde
  • In diesem Fall kann die Prüfung bei einer andern Kreisverwaltung abgelegt werden
  • Bei der Anmeldung zur Fischerprüfung ist der Verband gerne behilflich
  • Wir stehen mit den Unteren Fischereibehörden in unserem Einzugsgebiet (AW, MYK / KO, NR, EMS, WW, COC) in regelmäßigem Kontakt

Sollten sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.