Wozu dient der Lehrgang?

  • Ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll angehende Angler mit den Prüfungsthemen vertraut machen
  • Ziel des Unterrichts ist nicht das sture Pauken der Prüfungsfragen
  • Den Teilnehmern werden die Grundlagen zum Verständnis ökologischer Zusammenhänge im und am Gewässer, die Vielfalt, Eigenarten und Erkennungsmerkmale unterschiedlicher Fischfamilien, gesetzliche Rahmenbedingungen für das Angeln sowie praktische Hinweise im Umgang mit dem Fanggerät und dem Fang vermittelt
  • In Rheinland-Pfalz wird der Vorbereitungslehrgangs in Form von Präsenzkursen und für den theoretischen Teil auch in Form eines Online-Kurses anerkannt
  • Der Unterricht wird von erfahrenen und lizensierten Ausbildern aus Verbänden oder Vereinen geleitet
  • Die staatliche Prüfung wird von der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung abgenommen
  • Landeseinheitlich sind bis zu vier Prüfungstermine pro Jahr vorgesehen

Welchen Umfang hat der Vorbereitungslehrgang?

  • Unterrichtet werden die Fach- bzw. Prüfungsgebiete Allgemeine (1) und Spezielle Fischkunde (2), Gewässerkunde (3), Gerätekunde (4) sowie Natur- und Tierschutz & Gesetzeskunde (5)
  • Für die Zulassung zur Prüfung muss jeder Teilnehmer neben dem Unterrichtsteil im Klassenzimmer den Nachweis einer praktischen Einweisung im Umgang mit dem Fanggerät und dem Fang erbringen; hierzu dient der abschließende Praxistag am Gewässer (6)
  • Der Unterricht findet am Wochenende in den Schulungszentren statt und dauert je nach Fachgebiet zwischen 5 und 6 Stunden
  • Es besteht die Pflicht zur Anwesenheit; Fehlzeiten wegen Krankheit oder andere Verhinderungsgründe zählen als nicht anwesend

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