Wozu dient die Vorbereitung?

  • Ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll angehende Angler mit den Prüfungsthemen vertraut machen
  • Ziel des Unterrichts ist nicht das sture Pauken der Prüfungsfragen
  • Den Teilnehmern werden die Grundlagen zum Verständnis ökologischer Zusammenhänge im und am Gewässer, die Vielfalt, Eigenarten und Erkennungsmerkmale unterschiedlicher Fischfamilien, gesetzliche Rahmenbedingungen für das Angeln sowie praktische Hinweise im Umgang mit dem Fanggerät und dem Fang vermittelt
  • In Rheinland-Pfalz wird der Vorbereitungslehrgang in Form von Präsenzkursen und, für den theoretischen Teil, auch in Form eines Online-Kurses (z.B. Heintges-Verlag, Fishing-King, etc.) anerkannt
  • Die Teilnahme an einem Praxistag ist in jedem Fall verpflichtend nachzuweisen
  • Nach erfolgreichem Abschluss erhält jeder Kursteilnehmende ein Zertifikat, das zur Ablegung einer Fischereiprüfung in Rheinland-Pfalz berechtigt
  • Die eigentliche Fischerprüfung findet bei der jeweils zuständigen Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung statt
  • Es können von der Behörde bis zu vier Prüfungstermine pro Jahr (jeweils einer pro Quartal) angeboten werden

Welchen Umfang hat der Vorbereitungslehrgang in Präsenz?

  • Unterrichtet werden die Fach- bzw. Prüfungsgebiete Allgemeine (1) und Spezielle Fischkunde (2), Gewässerkunde (3), Gerätekunde (4) sowie Natur- und Tierschutz & Gesetzeskunde (5)
  • Für die Zulassung zur Prüfung muss neben diesem theoretischen Teil von etwa 25 Stunden Dauer ebenfalls ein Nachweis über eine praktische Einweisung im Umgang mit Fanggerät und Fang erbacht werden; hierzu dient der abschließende Praxistag am Gewässer (6)
  • Der Unterricht findet am Wochenende in den Schulungszentren statt und dauert je nach Fachgebiet zwischen 5 und 6 Stunden
  • Die vom Landesfischereiverband angebotenen Präsenzkurse werden von lizensierten und erfahrenen Ausbildern geleitet
  • Es besteht die Pflicht zur Anwesenheit; Fehlzeiten wegen Krankheit oder andere Verhinderungsgründe zählen als nicht anwesend

Kosten des Lehrgangs:

  • Nach der Buchung eines Vorbereitungskurses wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt. Darin enthalten sind die Gebühren für den Lehrgang sowie ggf. bereits die anfallenden Verwaltungsgebühren für die Abnahme der Fischerprüfung bei der Kreisverwaltung
  • Die Prüfungsgebühren werden vom LFV nach Abschluss des Lehrgangs für jeden Teilnehmer an die jeweilige Kreisverwaltung weitergeleitet
  • Die Lehrgangsgebühr beträgt 150 € (1) für Erwachsene, ermäßigt 100 € (1)
  • Eine Ermäßgung erhalten Kinder und Jugendliche, Personen mit einem nachgewiesenen Schwerbehinderungsgrad über 50% sowie Personen, die Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz beziehen (ALG II / Bürgergeld)
  • Jeder Teilnehmer erhält zu Lernzwecken eine Sammelbox mit Arbeitsunterlagen aus dem Heintges-Verlag sowie den Fragenkatalog von RP mit allen 750 Prüfungsfragen im Wert von 50 € kostenlos dazu!
  • Die Verwaltungsgebühr / Prüfungsgebühr beträgt 29 € (2)
  • Teilnehmer von Präsenz- und Online-Lehrgängen müssen einen Praxisnachweis erbringen, z.B. in Form eines Praxistages
  • Für Teilnehmer unserer Vorbereitungskurse kostet der Praxistag 30 € (3)
  • Nach bestandener Prüfung kann der Angelschein bei der Orts- oder Verbandsgemeinde für die Gültigkeitsdauer von z.B. 5 Jahren und eine Gebühr von derzeit 41 € (4) beantragt werden
  • Die Gesamtkosten für den Erwerb eines Angelscheins können je nach Lehrgangsformat (Online oder in Präsenz) und Anbieter durchaus unterschiedlich sein, da sich die Gesamtkosten aus verschiedenen Gebühren zusammensetzen (Kosten für den Lehrgang und ggf. Lernmaterial, den Praxistag, die Prüfung und die Ausstellung des Angelscheins)
  • Den Angelschein gemeinsam mit anderen zu erwerben, kostet beim LFV als erwachsener Kursteilnehmer 250 €, ermäßigt sogar nur 200 €!

Sollten sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.