Voraussetzungen für die Zulassung zur Fischerprüfung für Teilnehmer im Präsenzunterricht in Rheinland-Pfalz:
- Erfolgreicher Besuch eines mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs inklusive eines Praxistages
- Zum Zeitpunkt der Prüfung muss der zu Prüfende mindestens 13 Jahre alt sein.
- Es dürfen keine Vorstrafen oder behördliche Auffälligkeiten in Bezug auf Tierquälerei oder Fischwilderei (Schwarzangeln) vorliegen
Ablauf der Fischerprüfung
- Die Fischerprüfungen in Rheinland-Pfalz finden an 4 jeweils festgelegten Terminen im Jahr statt
- Die Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor dem nächsten Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung eingegangen sein
- Für die Anmeldung ist in jedem Fall das Antragsformular (schriftlich oder elektronisch) bei der jeweiligen Behörde einzureichen
- Einige Behörden möchten zusätzlich den Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (inkl. Praxistag) sowie eine Kopie des Personalausweises sehen
- Informationen darüber, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, finden sich oftmals auf den Seiten der jeweiligen Kreisverwaltung, ebenso das Antragsformular zur Zulassung
- Die Prüfungsgebühr beträgt 29 € und sollte zeitgleich mit der formalen Anmeldung auf das Konto der KV überwiesen werden
- Die meisten Prüfungen beginnen um 9 Uhr
- Je nach Behörde kann die Prüfung auch für den Nachmittag (14 Uhr) angesetzt werden (MYK, AW)
- Die Fischerprüfung in RLP ist eine rein schriftliche Prüfung
- Sie wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der aus mehreren ehrenamtlichen Mitgliedern und mindestens einer/m Angestellten der Kreiserwaltung besteht
- Für die Beantwortung der 50 Prüfungsfragen (10 aus je 5 Fachgebieten) stehen insgesamt 2 Stunden Zeit zur Verfügung
- Zu jeder Frage werden stets 3 Antwortmöglichkeiten angeboten, von denen aber nur eine korrekt ist
- Direkt bestanden hat, wer in jedem Fachgebiet mindestens 7 der 10 Fragen richtig beantwortet
- Sind in nur einem Fachgebiet weniger als 7 richtige Antworten gegeben worden, erfolgt eine mündliche Nachprüfung
- Liegt man in mehr als einem Fachgebiet unter der geforderten Anzahl richtiger Antworten, ist man leider durchgefallen
- Eine Wiederholung der Fischerprüfung ist beliebig oft möglich, jedoch erst wieder ab dem darauffolgenden Quartal
Die nächsten Prüfungstermine:
- Die Fischerprüfung kann landesweit einheitlich bis zu viermal im Jahr stattfinden; jeweils am ersten Freitag der Monate März, Juni, September und im Dezember
- Die nächsten Prüfungstermine sind jeweils freitags, am 06.09.2024, 06.12.2024, 07.03.2025, 06.06,2025.
- Es ist möglich, dass die zuständige Kreisverwaltung zum offiziellen Termin keine Prüfung anbietet
- Hier lohnt sich ein Blick auf die Webseite der heimischen Behörde
- In diesem Fall kann die Prüfung bei einer andern Kreisverwaltung abgelegt werden
- Bei der Anmeldung zur Fischerprüfung ist der Verband gerne behilflich
- Wir stehen mit den Unteren Fischereibehörden in unserem Einzugsgebiet (AW, MYK / KO, NR, EMS, WW, COC) in regelmäßigem Kontakt
Sollten sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.