Wozu dient die Vorbereitung?
- Ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll angehende Angler mit den Prüfungsthemen vertraut machen
- Ziel des Unterrichts ist nicht das sture Pauken der Prüfungsfragen
- Den Teilnehmern werden die Grundlagen zum Verständnis ökologischer Zusammenhänge im und am Gewässer, die Vielfalt, Eigenarten und Erkennungsmerkmale unterschiedlicher Fischfamilien, gesetzliche Rahmenbedingungen für das Angeln sowie praktische Hinweise im Umgang mit dem Fanggerät und dem Fang vermittelt
- In Rheinland-Pfalz wird der Vorbereitungslehrgang in Form von Präsenzkursen und, für den theoretischen Teil, auch in Form eines Online-Kurses (z.B. Heintges-Verlag, Fishing-King, etc.) anerkannt
- Die Teilnahme an einem Praxistag ist in jedem Fall verpflichtend nachzuweisen
- Nach erfolgreichem Abschluss erhält jeder Kursteilnehmende ein Zertifikat, das zur Ablegung einer Fischereiprüfung in Rheinland-Pfalz berechtigt
- Die eigentliche Fischerprüfung findet bei der jeweils zuständigen Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung statt
- Es können von der Behörde bis zu vier Prüfungstermine pro Jahr (jeweils einer pro Quartal) angeboten werden
Welchen Umfang hat der Vorbereitungslehrgang in Präsenz?
- Unterrichtet werden die Fach- bzw. Prüfungsgebiete Allgemeine (1) und Spezielle Fischkunde (2), Gewässerkunde (3), Gerätekunde (4) sowie Natur- und Tierschutz & Gesetzeskunde (5)
- Für die Zulassung zur Prüfung muss neben diesem theoretischen Teil von etwa 25 Stunden Dauer ebenfalls ein Nachweis über eine praktische Einweisung im Umgang mit Fanggerät und Fang erbacht werden; hierzu dient der abschließende Praxistag am Gewässer (6)
- Der Unterricht findet am Wochenende in den Schulungszentren statt und dauert je nach Fachgebiet zwischen 5 und 6 Stunden
- Die vom Landesfischereiverband angebotenen Präsenzkurse werden von lizensierten und erfahrenen Ausbildern geleitet
- Es besteht die Pflicht zur Anwesenheit; Fehlzeiten wegen Krankheit oder andere Verhinderungsgründe zählen als nicht anwesend
Kosten des Lehrgangs:
- Nach der Buchung eines Vorbereitungskurses wird Ihnen eine automatisierte Rechnung in Höhe der ausgewählten Lehrgangskosten ausgestellt, die nach spätestens 14 Tagen zu begleichen ist.
- Die Lehrgangsgebühr beträgt 150 € (1) für Erwachsene und ermäßigt 100 € (1)
- Eine Ermäßgung erhalten Kinder und Jugendliche, Personen mit einem nachgewiesenen Grad der Schwerbehinderung über 50% sowie Personen, die Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz beziehen (Bürgergeld)
- Jeder Teilnehmer erhält zu Lernzwecken eine Sammelbox mit Arbeitsunterlagen aus dem Heintges-Verlag sowie den Fragenkatalog von RP mit allen 750 Prüfungsfragen im Wert von etwa 50 € kostenlos dazu!
- Teilnehmer von Präsenz- und Online-Lehrgängen müssen einen Praxisnachweis erbringen, z.B. in Form eines Praxistages
- Für Teilnehmende eines unserer Vorbereitungskurse beträgt die Gebühr für den Praxistag 50 € (2)
- Für die Teilnahme an der staatlichen Fischerprüfung erhebt die zuständige Kreisverwaltung eine Gebühr in Höhe von 29 € (3)
- Nach bestandener Prüfung kann der Angelschein bei der Orts- oder Verbandsgemeinde für die Gültigkeitsdauer von z.B. 5 Jahren und eine Gebühr von 41 € (4) beantragt werden
- Die Gesamtkosten für den Erwerb eines Angelscheins können je nach Lehrgangsformat (Online oder in Präsenz) und Anbieter durchaus unterschiedlich sein, da sich die Gesamtkosten aus verschiedenen Gebühren, siehe (1) – (4), zusammensetzen.
- Derzeit kostet die komplette Vorbereitung auf die Fischerprüfung beim Landesfischereiverband, inklusive Praxistag und einer Box mit hochwertigen Lern- und Arbeitsunterlagen, 200 € bzw. ermäßigt 150 €
- Weitere Kosten entfallen auf die Prüfungsgebühr (29 €) und die Ausstellung des Angelscheins (41 €), bei einer Gültigkeit von 5 Jahren.
Sollten sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.